Ehrenkodex
Bürgerplattform für demokratische Erneuerung e.V Plauen, 07.12.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
die „Bürgerplattform für demokratische Erneuerung“ empfiehlt die Aufnahme eines
Tagesordnungspunktes zur nächstmöglichen Kreistagssitzung bzw.
Stadtratssitzung.
Betreff: Einführung eines Ehrenkodexes für Kreis- und Stadträte und Mandatsträger
des Vogtlandkreises und der Stadt Plauen.
(Dieser Antrag wurde, unter Federführung des Zwickauers Herrn Fischer, bereits in
deren Stadtparlament eingeführt)
Wir empfehlen:
Der Kreistag des Vogtlandkreises und der Stadtrat Plauen möge beschließen:
1. Wir, die ehrenamtlichen Mitglieder des Kreistages und des Stadtrates
bekennen uns zu unserer Verantwortung, das Mandat uneigennützig zum Wohle der Bürger auszuüben und befürworten den in der Anlage befindlichen Ehrenkodex für Kreis- und Stadträte und Mandatsträger als Beitrag zur Korruptionsvorbeugung.
2. Die Bürgerplattform fordert alle Kreis- und Stadträte und Mandatsträger auf, am Beginn
einer Wahlperiode des Stadtrates oder der Aufnahme einer Wahlfunktion, sich
freiwillig zur Einhaltung des Ehrenkodexes zu verpflichten.
3. Die Verwaltungen des Vogtlandkreises und der Stadt Plauen werden beauftragt, die
Öffentlichkeit jährlich in transparenter Weise über diese Selbstverpflichtung und deren
Inhalt zu unterrichten.
4. Die Verwaltungen werden beauftragt, die Voraussetzungen zur Bildung eines
Ehrenrates zu schaffen, der auf die Einhaltung des Ehrenkodexes achtet und bei
Verstößen Empfehlungen aussprechen kann.
gez. Steffen Unglaub
1.Vorsitzender
„Bürgerplattform für demokratische Erneuerung“
Verteiler:
– Landrat des Vogtlandkreises, Herrn Dr. Tassilo Lenk
– Oberbürgermeister der Stadt Plauen, Herrn Ralf Oberdorfer
– Fraktionen des Kreistages des Vogtlandkreises
– Fraktionen des Stadtrates der Stadt Plauen
– Kreis- und Stadträte ohne Fraktionsstatus
– Bürgermeister der umliegenden Gemeinden
Anlage zum Antrag:
Der Ehrenkodex ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreisräte des Vogtlandkreises und der Stadträte der Stadt Plauen, die mehr Transparenz schaffen soll.
Sie soll die Mandatsträger vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen und ihnen in problematischen Situationen mehr Sicherheit geben.
1. Präambel
Die gewählten Mitglieder des Kreistages und des Stadtrates sind in besonderer Weise
für das Ansehen der Regionen und deren Verwaltungen verantwortlich. Sie wollen daher
jeden Anschein vermeiden, im Rahmen ihrer Amtsführung für persönliche Vorteile
empfänglich zu sein.
Dieser Ehrenkodex soll den Mandatsträgern Orientierung und Rechtssicherheit
vermitteln. Darüber hinaus aber auch transparent machen, wo nach ihrer Auffassung
die Grenze zwischen zulässiger ehrenamtlicher Mandatsausübung und unzulässigem
eigennützigen Verhalten zu ziehen ist. Auch für ansonsten nicht zu beanstandendes
Verhalten sind ergänzend die steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten.
2. Anwendungsbereich
Der Ehrenkodex gilt nur für das Verhalten als Mandatsträger. Zuwendungen und Vergünstigungen in ausschließlich privater Eigenschaft sind davon nicht berührt. Die Mitglieder des Kreistages und des Stadtrates prüfen jedoch kritisch, ob mit einer privaten Zuwendung Erwartungen an die Amtsausübung geknüpft sind.
Grundsätzlich sollte alles, was von einer kritischen Öffentlichkeit als unangemessener Vorteil angesehen wird, nicht angenommen oder dem Ehrenrat (vgl. Ziffer 3) unverzüglich angezeigt werden.
3. Ehrenrat
Zur Entscheidung in Zweifelsfragen wird ein Ehrenrat aus der Mitte der
Ältestenräte gebildet, in denen jede Fraktion einen Vertreter entsendet.
Den Vorsitz führt der Landrat bzw. der Oberbürgermeister. Außerdem gehören dem Ehrenrat die Leiter der Rechts- sowie der Rechnungsprüfungsämter an. Der Ehrenrat kann Sachverständige zu den Beratungen hinzuziehen. Der Ehrenrat wird bei Bedarf unverzüglich einberufen.
4. Umgang mit internen Kenntnissen
Informationen aus den Gremien der Räte dürfen nicht zum privaten
Vorteil verwendet oder weiter gegeben werden.
5. Bewirtung
Einladungen zum Essen oder ähnlichen Anlässen gehören zur Ausübung
insbesondere der repräsentativen Funktionen der ehrenamtlichen Tätigkeit. Sie sind nicht zu beanstanden, wenn sie einen angemessenen Umfang nicht überschreiten. In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob sich aus einer Einladung Abhängigkeiten ergeben können. Abhängigkeiten können in einem kleineren Personenkreis leichter entstehen als bei Veranstaltungen in einem großen, offiziellen Rahmen. In Zweifelsfällen soll die Einladung abgelehnt oder vorher eine Entscheidung des jeweiligen Ehrenrates herbeigeführt werden. Als Obergrenze für den Wert einer angemessenen Bewirtung werden etwa 100 Euro angesehen.
6. Geschenke
Die Annahme von Bargeld ist generell unzulässig. Zulässig ist die Annahme
von geringwertigen Sachgeschenken bis zu einer Wertgrenze von 30 Euro sowie
zum Beispiel von Massenwerbeartikeln, Blumensträußen oder ähnlichen im Rahmen der üblichen Aufmerksamkeiten.
Höherwertige Geschenke bei offiziellen Anlässen, deren Ablehnung gegen die Regeln der Höflichkeit verstoßen würde (zum Beispiel Gastgeschenke bei Auslandsreisen), sind unverzüglich an den Landrat bzw. an den Oberbürgermeister abzugeben.
7. Freikarten
Die Teilnahme an repräsentativen Veranstaltungen gehört grundsätzlich zu
den Pflichten der Mandatstätigkeit. Insbesondere halten die Räte die Annahme von angebotenen Freikarten für zulässig, wenn sie mit der Funktion des Mandates in Zusammenhang steht oder, auf einem Beschluss des Kreistages, des Stadtrates oder eines beschließenden Ausschusses beruht. Gleiches gilt für Freikarten bei Veranstaltungen des Vogtlandkreises bzw. der Stadt Plauen. In weiteren Fällen sind Freikarten dem Ehrenrat anzuzeigen, wenn sie pro Karte einen Wert von 50 Euro überschreiten.
8. Reisen
Dienstreisen der Ausschüsse und einzelner Mitglieder des Kreistages bzw. Stadtrates
bedürfen einer Genehmigung des Kreistages sowie Stadtrates oder des jeweiligen Haupt- und Verwaltungsausschusses. Reisen im Rahmen einer Aufsichtsratstätigkeit gelten als genehmigt, sofern die Reise auf einem gültigen gesellschaftsrechtlichen Beschluss beruht.
9. Spenden
Mandatsträger nehmen in amtlicher Eigenschaft keine Spenden entgegen.
Die Ausnahmen sind Zuwendungen, die bei der Wahrnehmung repräsentativer
Aufgaben für den Vogtlandkreis oder der Stadt Plauen gewährt werden. Diese sind
unverzüglich an den Landrat oder den Oberbürgermeister weiterzuleiten.
10. Bezahlte Tätigkeiten oder Nebentätigkeiten
Bei der Ausübung von bezahlten Tätigkeiten oder Nebentätigkeiten, die
einen Bezug zum Ehrenamt als Mandatsträger haben, ist zu prüfen, ob sich aus der Ausübung der Tätigkeit Abhängigkeiten ergeben können. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Tätigkeit großzügiger als üblich vergütet wird, oder wenn der Auftrags- oder Arbeitgeber ein Interesse daran hat, die Entscheidungen der Räte und seiner Ausschüsse in seinem Sinne zu beeinflussen. In Zweifelsfällen ist vorher eine Entscheidung des Ehrenrats herbeizuführen.
11. Zuwendungen an Dritte
Für die rechtliche Bewertung von Zuwendungen ist es grundsätzlich ohne
Bedeutung, ob ein Vorteil dem Mandatsträger persönlich zugute kommt oder dem Ehe- bzw. Lebenspartner, einem Angehörigen, einer Institution, einer Partei oder Gruppierung, die ihm nahe steht.
– 3 –
12. Vorbeugende Maßnahmen
Jeder Hinweis oder Verdacht eines Mitgliedes des Kreistages bzw. Stadtrates auf einen
Beeinflussungsversuch durch Dritte oder die Gefahr einer Interessenkollision ist dem Landrat oder dem Oberbürgermeister unverzüglich anzuzeigen.
13. Transparenz
– Tätigkeiten als Mitglied der Leitung (Geschäftsführung, Aufsichtsrat,
Verwaltungsrat oder ähnlichem) eines privatrechtlichen Unternehmens oder
einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, Stiftung oder Anstalt, sofern die Tätigkeit nicht auf dem Beschluss eines Gremiums des Vogtlandkreises bzw. der
Stadt Plauen beruht
– Unternehmensbeteiligungen jeder Art, sofern sie mindestens 5 Prozent
der Anteile betreffen oder einen Wert von mehr als 5.000 Euro haben
– geschäftliche Verbindungen mit dem Vogtlandkreis oder der Stadt Plauen
– vergütete nebenberufliche Beratungstätigkeiten, Erstattung von
Gutachten oder Vertretung fremder Interessen, sofern ein Bezug zu den
kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben des Vogtlandkreises bzw. der Stadt
Plauen besteht
sind dem Landrat bzw. dem Oberbürgermeister der Stadt Plauen anzuzeigen.
Der Landrat des Vogtlandkreises und der Oberbürgermeister der Stadt Plauen
behandeln diese freiwilligen Angaben vertraulich.
Dieses, Ihnen vorliegende Papier könnte wieder etwas mehr Vertrauen in die Politik bringen. Wir bitten Sie, uns über die Zustimmung oder eine eventuelle Ablehnung des Ehrenkodex zu informieren.
22/03/2011 @ 09:02
Der Bürger – nur ein Statist?
Verwundert schüttelte ich, ein Leser der „Freien Presse“, den Kopf, als berichtet wurde, dass die Fraktionsvorsitzenden einschließlich Oberbürgermeister den Vorschlag engagierter Bürger betreffs eines Ehrenkodex für Abgeordnete unseres Stadtrates als vollkommen überflüssig ablehnen.
„Sich einem Ehrenkodex, auch noch freiwillig, zu unterwerfen – undenkbar“, lautet die Schlussfolgerung aus deren Statements? Ja, Plauen ist doch nicht Zwickau. Die haben das vielleicht nötig, Korruption zu vermeiden und Transparenz herzustellen, lese ich daraus. Deshalb bräuchten solche Unterstellungen von einigen wenigen Bürgerinnen und Bürgern auch gar nicht erst in den Fraktionen zur Diskussion gestellt werden. Das würde der Ältestenrat ganz allein und demokratisch entscheiden. Punkt. Basta?
Meine Meinung: Der deutsche Michel steht mit hängenden Armen seinen von ihm gewählten Volksvertretern eingeschüchtert und hilflos gegenüber. Bis zur nächsten Wahl, bei der er wieder seine Stimme in einer Urne begräbt, ist ja noch verdammt viel Zeit, scheint es eine Denkweise zu geben. Ich finde, Zeit genug, sich darüber klar zu werden, was ein Bürger in der Demokratie ist. Nur ein Statist? Oder doch mündig? Kann man ihm wirklich nicht hören und seine Vorschläge einbringen ins Tagesgeschäft?
KSe.